Seit dem 01. Januar 2025 ist es aufgrund einer neuen Verordnung nicht mehr möglich, abtötende Biozidprodukte mit Langzeitwirkung frei verkäuflich zu erhalten. Diese Produkte unterliegen dem Verbot der Selbstbedienung, so dass Sie als Kunde vor dem Kauf ein persönliches Abgabegespräch durch geschultes Fachpersonal führen müssen. Unser ARDAP Pro Sortiment erhalten Sie daher ab sofort bei ausgewählten stationären Fachhändlern, Baumärkten, Garten- und Landmärkten, bei Tierärzten und Apotheken. Finden Sie jetzt hier Ihre nächstgelegene Einkaufsstätte ganz einfach über den ARDAP Pro-Finder:

Hinweis: Für den Kauf in Ihrer Apotheke ist es hilfreich, die PZN-Nummer des Produktes vorab zu notieren. Diese finden Sie auf den einzelnen Produktseiten.

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Weiterhin frei verkäuflich: ARDAP Repell

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Biozidverordnung ARDAP Sortiment 2025

Biozidverordnung 2025: Was ändert sich beim Kauf von Insektiziden?

Ab dem 01. Januar 2025 tritt mit der Biozidverordnung 2025 ein neues Gesetz in Kraft, das den freien Verkauf vieler Biozidprodukte in Deutschland künftig stark einschränkt. Damit wird die Handelslandschaft rund um Ungezieferbekämpfungsmittel hierzulande deutlich verändert.

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Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.