Die Selbstbedienung bei bestimmten Produkten, die unter anderem der Kategorie "tötende Insektizide” (der sogenannten Produktart PT 18) zugeordnet sind, wird dem Kunden damit untersagt und er muss sich nun vorab an geschulte Mitarbeiter in einem Markt wenden.
Ziel der Verordnung über Biozidprodukte ist es, die Funktionsweise des Markts für Biozidprodukte in der EU zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.
Gemeinsam mit unserem Experten Prof. Dr. med. vet. Norbert Mencke, Fachtierarzt für Parasitologie, betrachten wir die Konsequenzen der neuen Biozidverordnung 2025 für Sie einmal genauer.
- Wird Insektenspray in Deutschland verboten? Wie Sie zukünftig Biozidprodukte erwerben können
- ARDAP Repell: Einführung einer neuen Produktlinie
- Weiterhin verfügbar mit Abgabegespräch: ARDAP Pro mit Langzeitwirkung
- Weiterhin frei verfügbar: abwehrende ARDAP Produkte zur Anwendung am Tier
- Vorteil des neuen, flexiblen ARDAP Sortiments für Sie als Verbraucher
Wird Insektenspray in Deutschland verboten? Wie Sie zukünftig Biozidprodukte erwerben können
Ab Januar 2025 besteht mit dem §10 der ChemBiozidDV ein sogenanntes „Verbot der Selbstbedienung“ für bestimmte Biozid-Produkte, unter anderem Ungezieferbekämpfungsmittel der Produktart PT 18, die Insekten wie Ameisen, Flöhe, Fliegen, Mücken usw. gezielt abtöten.
Insektensprays sind damit nicht verboten, die Biozidverordnung 2025 regelt damit aber, dass:
- betroffene Produkte nicht mehr in Selbstbedienung, d.h. mit freiem Zugriff auf das Biozid-Produkt, verkäuflich sind
- betroffene Produkte nur nach einem vorab persönlich geführten Abgabegespräch mit einer speziell geschulten Person verkauft werden dürfen
Durch die neue Verordnung wird sich der Biozid-Markt in Deutschland massiv verändern. Während auf der einen Seite insbesondere Preiseinstiegs-Produkte vom Markt verschwinden und viele Distributionskanäle von PT 18-Produkten aufgrund der hohen Auflagen absehbar versiegen werden, wird andererseits der grundsätzliche Bedarf an Insektiziden und Repellentien weiterhin steigen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass der Klimawandel günstige Bedingungen für die Entwicklung von Ungeziefer schafft, sodass diese nicht nur zur Plage, sondern im schlimmsten Fall auch zu einem echten medizinischen Problem werden können.
Es ist also mehr als verständlich, dass Sie auch weiterhin auf zuverlässige und vor allem wirksame Mittel im Umgang mit Ungeziefer zugreifen möchten.
Als Hersteller hochwertiger Premium-Produkte mit dem seit über 50 Jahren bewährten Sortiment zur Ungeziefervertreibung stellt Ihnen ARDAP auch weiterhin ein flexibles Sortiment zur Verfügung, das für Sie als Verbraucher auch weiterhin zuverlässige und wirksame Lösungen bietet.
ARDAP Repell: Einführung einer neuen Produktlinie
Neu im Sortiment ist ab sofort die Produktlinie ARDAP Repell. Hiermit stehen Ihnen schnell und zuverlässig wirksame Repellentien zur Verfügung, die unter die frei verkäufliche Produktart PT 19 fallen.
Das repellierende Sortiment umfasst das Universal-Produkt ARDAP Repell Ungezieferspray sowie Spezialprodukte zur Abwehr von Ameisen, Flöhen, Milben, Fliegen, Spinnen, Wespen und Silberfischchen.
Alle Produkte der Linie ARDAP Repell bieten Ihnen eine zuverlässige Ungezieferabwehr in höchster Qualität. Sie wirken sofort bei akutem Ungezieferbefall und repellieren Ungeziefer im Haushalt, auf Terrassen und Balkonen, in der Tierhaltung oder auch im Gewerbe.
Weiterhin verfügbar mit Abgabegespräch: ARDAP Pro mit Langzeitwirkung
Ab Januar 2025 sind die sogenannten PT 18 Produkte mit abtötender Wirkung nur noch im stationären Fachhandel wie Baumärkten, Land- und Gartenmärkten oder in Apotheken nach einem persönlichen Abgabegespräch erhältlich.
Die seit Jahrzehnten bewährten Ungeziefermittel der Produktgruppe PT 18 mit Langzeitwirkung bietet ARDAP zukünftig mit dem Zusatz ARDAP Pro überall dort an, wo der Handel das vom Gesetz vorgeschriebene Selbstbedienungsverbot und das Abgabegespräch über einen Mitarbeiter gewährleisten kann. Zur gezielten Bekämpfung von Schädlingen haben Sie damit auch weiterhin die Möglichkeit, auf zuverlässig wirksame Mittel zuzugreifen, verbunden mit einem persönlichen Aufklärungsgespräch durch Fachpersonal. Im Abgabegespräch sollen Sie durch den Händler vor dem Kauf über folgende Punkte informiert werden:
- präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen sowie mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko
- die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Biozidprodukts gemäß der Gebrauchsanweisung
- die mit der Verwendung verbundenen Risiken und mögliche Risikominderungsmaßnahmen
- notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch
- sachgerechte Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung
Bei einer beruflichen Tätigkeit, die einen Einsatz der Mittel erforderlich macht, wie zum Beispiel Schädlingsbekämpfer, kann eine solche Beratungspflicht übrigens entfallen. Dazu ist allerdings ein Sachkundenachweis erforderlich.
Weiterhin frei verfügbar: abwehrende ARDAP Produkte zur Anwendung am Tier
Die Vielzahl an abwehrenden ARDAP Produkten zur Anwendung am Tier, wie zum Beispiel Spot-Ons, Halsbänder, Sprays oder Shampoos, die bereits seit Jahrzehnten in der Produktgruppe PT 19 angeboten werden, sind auch weiterhin unverändert frei für Sie im stationären Handel und online erhältlich.
Die seit Jahrzehnten bewährten Produkte sind zuverlässig gegen Zecken und Flöhe bei Hunden und Katzen und repellieren Parasiten auf der Basis von Pyrethrum aus der Chrysanthemenblüte.
Vorteil des neuen, flexiblen ARDAP Sortiments für Sie als Verbraucher
Die aufwändige Erweiterung des ARDAP-Sortiments um die Produktlinie ARDAP Repell bietet für Sie als Verbraucher den Vorteil, dass Sie auch weiterhin die bewährte ARDAP Qualität und Zuverlässigkeit bei der Abwehr von kriechendem und fliegendem Ungeziefer in Selbstbedienung in Ihren gewohnten Märkten und auch online erhalten können.
Auch die bewährten ARDAP Produkte zur Anwendung am Tier finden Sie unverändert und ohne weitere Einkaufshürden in Ihrem favorisierten Markt.
Benötigen Sie die langfristig wirkenden ARDAP Pro Produkte, zum Beispiel um einen Flohbefall in der Umgebung mit allen Entwicklungsstadien des Flohs mithilfe des ARDAP Pro Foggers langfristig zu bekämpfen, erhalten Sie diese bei allen teilnehmenden Märkten, die Sie ab Januar 2025 im ARDAP Pro Finder finden werden.
Egal für welche Produktlinie Sie sich entscheiden: Mit dem Original von ARDAP stehen Ihnen auch ab Januar 2025 mit dem Inkrafttreten der neuen Biozidverordnung weiterhin hochwertige und zuverlässige Problemlöser in überzeugender Premiumqualität gegen kriechende und fliegende Ungeziefer jeglicher Art zur Verfügung.